AGB gelten für Institut Silke Ebert München:

Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Ermöglicht der Patient/Klient zum vereinbarten Termin die Tätigkeit von uns nicht, erscheint er zu spät oder gar nicht, so ist dennoch die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, eventueller anderweitiger Verdienst von uns ist anzurechnen. Dem Patienten/Klienten steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

Wird der Termin von Seiten des Patienten/Klienten abgesagt, oder nicht wahrgenommen, gilt Folgendes:

• 72 bis 48 Werktagsstunden vor Terminbeginn, sind 50 %

• 48 bis 36 WerktagsStunden vor Terminbeginn, sind 75 %

• weniger als 36 Stunden vor Terminbeginn sind 100%

von dem Honorar des Leistungserbringers geschuldet.

Dem Patienten/Klienten steht auch insoweit der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

Terminänderungen und / oder Absagen sind ausschließlich während der Öffnungszeiten (siehe oben) möglich!!! Entsprechend wird der Zeitpunkt der Absage erst ab den Öffnungszeiten gerechnet. Beispiel: Samstagnacht 22:00 Uhr per WhatsAppAbsage eines Termins bei uns durch den Kunden für den darauffolgenden Mittwoch um 10.00 Uhr morgens.

Gilt als abgesagt am Montag 8:30 Uhr (nächste Öffnungszeit)

(6) Die Gebühren entfallen bei krankheitsbedingtem Terminausfall, wenn dieser mittels ärztlichem Attest durch den Patienten/Klienten per der bekannten Kommunikationsformen nachgewiesen wird.

(7) Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen, auch im Interesse der nachfol- genden Kunden, von der Behandlungszeit abgezogen werden.

(8) Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.

(9) Ist eine sachgemäße Ausführung der Behandlung, in der zur Verfügung stehenden Zeit, nicht mehr möglich, entfällt der Termin zu Lasten des Kunden und die vereinbarte Vergütung ist zu 100 % durch den Kunden fällig.

§3 Anzahlung

(1) wir können eine Anzahlung bei Terminvereinbarung verlangen.Wir erlauben uns  bei Neukunden bis zu 100 % der anfallenden Vergütung im Voraus zu verlangen. Die Höhe der geleisteten Anzahlung richtet sich nach dem Terminwert und geplanter Terminzeit. Die Höhe wird individuell schriftlich vereinbart und per Rech- nung gefordert.

(2) Diese Anzahlung muss bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Ansonsten kann der Termin durch uns anderweitig vergeben werden.

Bei rechtzeitiger Absage des Termins gem. § 2 Abs. 2 wird die geleistete Anzahlung in entsprechender Höhe, in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung der geleisteten Anzah- lung ist nicht möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Institut Ebert Stand: Januar 2023 Seite 

 

 §4 Vergütung / Preise

(1) Es gelten die in der Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer. Das Angebot, das der Kunde unterschrieben hat, ist verbindlich.

(2) Die Vergütung ist unmittelbar nach der Leistung, oder wenn eine Abnahme erfolgt, nach dieser fällig.

(3) Vereinbarte Anzahlungen für Termine können in Bar, per EC Karte gezahlt werden

sprechende Fristen sind einzuhalten.